Handelsrichter

Handelsrichter werden

Wer kann Handelsrichter werden?

Wie wird man Handelsrichter?

Die Ernennung erfolgt aufgrund eines gutachterlichen Vorschlags der Industrie- und Handelskammer. Dieser wird von der zuständigen Präsidentin, dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts der Präsidentin, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts mit der Anregung vorlegt, den Vorgeschlagenen zu ernennen.

Die Ernennung erfolgt für die gesetzliche Amtszeit von fünf Jahren durch Überreichung einer entsprechenden Urkunde.

Wiederholte Ernennungen sind möglich und liegen im Interesse einer Kontinuität des Spruchkörpers.

Aufgaben des / der Handelsrichter/in

Der Handelsrichter übt sein Ehrenamt in der Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht aus. Er ist zu absoluter Neutralität verpflichtet und darf zur Rechtsfindung sein Gewissen nicht den Interessen einer bestimmten Gruppe oder Partei unterordnen.

Im Gegensatz zu Schöffen urteilt der Handelsrichter nicht als Laienrichter, sondern auf Grund seiner eigenen berufsspezifischen Qualifikation als unabhängiger sachkundiger Fachrichter. Dieser Tatsache trägt der Gesetzgeber dadurch Rechnung, dass die Ernennung des Handelsrichters nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer und nicht allein durch das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes erfolgen kann.

Kammer für Handelssachen

Als Handelsrichter sind Sie in der Kammer für Handelssachen tätig, die sich bei dem jeweiligen Landgericht befindet.

Ein Kammergericht setzt sich aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen. Unter den drei Richtern besteht eine gesetzlich garantierte Gleichberechtigung, so dass jeder Richter mit einer Stimme votiert. Durch die Besetzung der Kammern für Handelssachen mit Handelsrichtern neben dem juristisch ausgebildeten Vorsitzenden soll insbesondere eine Berücksichtigung der Handelsbräuche bei den zu treffenden Entscheidungen gewährleistet werden. Im Hinblick auf die eigenen Praxiserfahrungen der Handelsrichter kann die Kammer für Handelssachen in größerem Umfang als die Zivilkammer ohne Hinzuziehung von Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde entscheiden.  

Die Kammer für Handelssachen (KfH) verhandelt Streitigkeiten aus Geschäften unter Kaufleuten, allerdings nur auf Antrag einer der beiden Parteien (Kläger oder Beklagte). Die KfH ist u.a. zuständig für Rechtsstreitigkeiten

Historie

Schaut man in die Geschichte der Handelsgerichtbarkeit zurück, wird bewusst, welche starken Wurzeln die Kammern für Handelssachen haben und in welcher jahrhundertealten Tradition Handelsrichter stehen.

Die bis ins Mittelalter zurück liegende Geschichte der Handelsgerichtsbarkeit wurde während der Jahreshauptversammlung des BRiH im Oktober 2002 durch den damaligen Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, Herrn Eberhard Kramer, eindrucksvoll vorgetragen. Doch lesen Sie selbst …

 

Interview

Präsidentin des Bundesverbandes der Handelsrichter e. V. Sylke Fechner im Interview mit Jörg Schmitz, Redaktion Schöffen TV“

Ich appelliere an alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, sich aktiv einzubringen«, plädiert Sylke Fechner, Präsidentin des Bundesverbands der Richter in Handelssachen im Gespräch mit SCHÖFFEN TV. – Zwischen dem Alltag der Schöffinnnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit und der Tätigkeit ehrenamtlicher Handelsrichter*innen an den Kammern für Handelssachen (KfH) an den Landgerichten bestehen wesentliche Unterschiede in der Verhandlung und ihren Zielen.

Worin bestehen diese? Und wie schätzt der Verband die Zukunft des richterlichen Ehrenamts überhaupt ein?

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